Der Schornsteinfeger: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

Landesinnungsverband Nordrhein-Westfalen

Qualitätshandwerk mit Traditionsbewusstsein.

Übergangsfrist im Schornsteinfegerhandwerk

Das Schornsteinfegerhandwerk wird künftig einen wesentlichen Teil seiner Umsätze im Wettbewerb am Markt erwirtschaften müssen. Die Bezirksschornsteinfegermeister hatten bisher einen gesetzlich vorgegebenen sehr eng gefassten Tätigkeitskatalog. 

Nebentätigkeiten waren ihm nicht erlaubt. Vor diesem Hintergrund ist die noch verbleibende vierjährige Übergangsfrist als zu kurz anzusehen.

Die Novellierung des Schornsteinfegergesetzes erfordert eine generelle Änderung des Dienstleistungsspektrums der Betriebe. Um am Markt zu bestehen, muss das Berufsbild (Ausbildungs- und Meisterprüfungsberufsbild) verändert bzw. angepasst werden. Arbeitnehmer, welche die Anforderungen des neuen Dienstleistungsprofils erfüllen, werden daher den Betrieben frühestens zum 31. Juli 2012 zur Verfügung stehen.

Die Übergangsfrist ist auch deshalb erforderlich, weil der Zentralverband Sanitär - Heizung - Klima seit 10 Jahren die Veränderung des Berufsbildes verhindert und das Schornsteinfegerhandwerk keine Chance hatte, sich auf den Wettbewerb einzustellen. Vor dem Hintergrund, dass das Schornsteinfegerhandwerk bisher stark reguliert war und es den Betrieben untersagt wurde, außerhalb des Kehrbezirks tätig zu werden, muss eine angemessene Übergangsfrist eingeräumt werden. Andere Monopole, die dereguliert worden sind, wurde eine längere Übergangsfrist eingeräumt, um den Übergang in den freien Markt zu bewältigen. Die Deregulierung der Post dauert bereits 20 Jahre und ist bisher nicht abgeschlossen. Die fünf jährige Übergangsfrist stellt ein absolutes Minimum dar, damit die Schornsteinfegerbetriebe sich auf dem Markt behaupten können.

Schornsteinfeger dürfen nach Aufhebung des Nebentätigkeitsverbots Tätigkeiten von angrenzenden Gewerken nur dann ausüben, wenn sie mit diesem Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen sind. Die Übergangfrist muss genutzt werden, um entsprechende Qualifizierung berufsbegleitend zu erwerben.
Außerdem soll die Übergangsfrist dazu dienen den Verlust von öffentlichen Aufgaben, der durch die Novellierung des Schornsteinfegergesetzes bedingt ist, auszugleichen. Ohne die Übergangsfrist ist zu befürchten, dass eine massive Betriebsaufgabe und der Abbau von tausenden sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen die Folge ist.

Auch der Bundeswirtschaftsminister Michael Glos MdB hat sich in seinem Schreiben vom 14. 03.2008 an die Mitglieder der Regierungsfraktionen für die Gewährung der Übergangsfrist ausgesprochen.





Bundesland: Nordrhein-Westfalen
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

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